Bedrohung: Kommunikations-Überwachung
Bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) werden Betreibende von Diensten gezwungen all eure Aktivitäten den Behörden zur Verfügung zu stellen.

Handyanbieter
Kommunikationsparten:innen, Standort des mit Gerät verbundenen Funkmasts, Zeitpunkt und Dauer deiner Kommunikation, alle übertragene Daten, Inhalt der Telefongespräche (ab dem Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus) und SMS.
Verteidigung: Gegen das speichern des Standorts hilft nur das deaktivieren der Mobilfunkverbindung, gegen viele anderen Angriffe siehe Telefonie und Messenger
Internet-Provider
Alle über den Anschluss (Festnetz oder Handy) übertragene Daten, inkl. von dir aufgerufene Seiten bzw. genutzen Dienste.
Verteidigung: Siehe Anonym im Netz
E-Mail Dienst
Inhalt und Kommunikationspartner:innen von eingehenden und ausgehenden Mails, sowie die IP-Adresse des Anschlusses von dem zugegriffen wurde.
Verteidigung: Schutz des Inhalts, nicht der Metadaten (Kommunikationspartner:innen) siehe Mail-Verschlüsselung; deine IP-Adresse kannst Du wie unter Anonym im Netz beschrieben verbergen.
Social Media
Deine DMs und sonstigen Inhalte, sowie die IP-Adresse des Anschlusses von dem zugegriffen wurde.
Verteidigung: Nutze die DMs in Social Media außschließlich für den Verweis auf einen sicheren Messenger; deine IP-Adresse kannst Du wie unter Anonym im Netz beschrieben verbergen.
Statistik
Wie oft werden eigentlich Überwachungsmaßnahmen angeordnet? Laut Bundesamt für Justiz gab es 2023 15.939 Anordnungen zur Telekommunikationsüberwachung.
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